Minijob-Rechner
603€-Grenze 2026 | Mindestlohn 13,90€
Du baust ca. 0.150 Rentenpunkte pro Jahr auf (≈ 6,11 €/Monat Rente)
Stundenlohn: 13,93 € ✓ Über Mindestlohn (13.9 €)
👤 Dein Netto-Verdienst
🏢 Arbeitgeber-Kosten
ℹ️ So funktioniert der Minijob
- ✓603€-Grenze 2026: Bis zu 603€ monatlich (7.236€ im Jahr) ohne volle Sozialabgaben
- ✓Für Arbeitnehmer: Keine Sozialabgaben (außer opt. 3,6% RV)
- ✓Für Arbeitgeber: Pauschale Abgaben ca. 28-31% des Bruttolohns
- ✓Krankenversicherung: Minijobber bleiben familien- oder anderweitig versichert
- ✓Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet – max. 603€ gesamt!
- ✓Neben Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich
🏦 Rentenversicherung im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns (Eigenanteil), der AG zahlt 15%.
Vorteile der RV-Pflicht:
- ✓ Volle Rentenanwartschaft (Wartezeit für Altersrente)
- ✓ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- ✓ Anspruch auf Reha-Leistungen
- ✓ Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Befreiung möglich: Mit einem schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn.
Neu ab Juli 2026: Wer sich bereits von der RV-Pflicht befreit hat, kann erstmals wieder zurück in den vollen Rund-um-Schutz wechseln!
⚠️ Wichtige Hinweise 2026
- •Mindestlohn 2026: 13,90€/Stunde (erhöht von 12,82€ in 2025)
- •Verdienstgrenze gekoppelt: Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Grenze → jetzt 603€ statt 556€
- •Kurzfristige Beschäftigung: Alternativ max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr ohne Verdienstgrenze
- •Meldung bei Minijob-Zentrale: AG muss Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden
- •Umlage U1 gesenkt: Ab 2026 nur noch 0,8% statt 1,1% – Arbeitgeber profitieren
🏛️ Zuständige Behörde
Minijob-Zentrale
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Website
minijob-zentrale.de →Für Arbeitgeber
An- und Abmeldung, Beitragsberechnung, Haushaltsscheck-Verfahren
Minijob 2026: Alles zur geringfügigen Beschäftigung
Ein Minijob (auch 603-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform mit reduzierten Sozialabgaben. Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optional Rentenversicherung), während der Arbeitgeber pauschale Abgaben von etwa 28-31% des Bruttolohns trägt.
Die 603€-Grenze 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 13,90€ (2026) ergibt sich die Grenze aus: 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€ → aufgerundet 603€.
- Monatlich: Maximal 603€ Verdienst
- Jährlich: Maximal 7.236€ (603€ × 12)
- Überschreitung: Gelegentlich erlaubt (max. 3 Monate/Jahr)
Arbeitgeber-Abgaben im Überblick 2026
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:
- Krankenversicherung: 13% Pauschale
- Rentenversicherung: 15% Pauschale
- Pauschsteuer: 2% (oder individuelle Lohnsteuer)
- Unfallversicherung: ca. 1,6%
- Umlagen: ca. 1,17% (U1: 0,8%, U2: 0,22%, Insolvenz: 0,15%)
Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-Out
Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns als Eigenanteil, der Arbeitgeber zahlt 15%. Damit erwirbst du volle Rentenanwartschaften.
Du kannst dich schriftlich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn, verzichtest aber auf eigene Rentenpunkte.
Minijob im Privathaushalt
Für Haushaltshilfen (Putzen, Gartenpflege, Betreuung) gilt das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren mit ermäßigten Pauschalen:
- Krankenversicherung: nur 5%
- Rentenversicherung: nur 5%
- Arbeitgeber können 20% der Kosten von der Steuer absetzen (max. 510€/Jahr)
Minijob neben Hauptbeschäftigung
Ein Minijob zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei für den Arbeitnehmer. Erst ab dem zweiten Minijob werden beide Jobs mit dem Hauptjob zusammengerechnet.