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Minijob-Rechner

603€-Grenze 2026 | Mindestlohn 13,90€

0 €Grenze: 603800 €

Du baust ca. 0.150 Rentenpunkte pro Jahr auf (≈ 6,11 €/Monat Rente)

10Std/Woche

Stundenlohn: 13,93 € ✓ Über Mindestlohn (13.9 €)

👤 Dein Netto-Verdienst

581,29 €/ Monat
Pro Jahr
6.975,48 €
Pro Stunde
13,93 €
Dein RV-Beitrag (3,6%)21,71 €

🏢 Arbeitgeber-Kosten

Bruttolohn603,00 €
Pauschale Abgaben
+ Krankenversicherung (13%)78,39 €
+ Rentenversicherung (15%)90,45 €
+ Pauschsteuer (2%)12,06 €
+ Unfallversicherung (~1,6%)9,65 €
+ Umlagen (U1, U2, Insolvenz)7,06 €
= Gesamte AG-Abgaben197,60 € (32,8 %)
Gesamtkosten AG800,60 €

ℹ️ So funktioniert der Minijob

  • 603€-Grenze 2026: Bis zu 603€ monatlich (7.236€ im Jahr) ohne volle Sozialabgaben
  • Für Arbeitnehmer: Keine Sozialabgaben (außer opt. 3,6% RV)
  • Für Arbeitgeber: Pauschale Abgaben ca. 28-31% des Bruttolohns
  • Krankenversicherung: Minijobber bleiben familien- oder anderweitig versichert
  • Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet – max. 603€ gesamt!
  • Neben Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich

🏦 Rentenversicherung im Minijob

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns (Eigenanteil), der AG zahlt 15%.

Vorteile der RV-Pflicht:

  • ✓ Volle Rentenanwartschaft (Wartezeit für Altersrente)
  • ✓ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • ✓ Anspruch auf Reha-Leistungen
  • ✓ Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Befreiung möglich: Mit einem schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn.

Neu ab Juli 2026: Wer sich bereits von der RV-Pflicht befreit hat, kann erstmals wieder zurück in den vollen Rund-um-Schutz wechseln!

⚠️ Wichtige Hinweise 2026

  • Mindestlohn 2026: 13,90€/Stunde (erhöht von 12,82€ in 2025)
  • Verdienstgrenze gekoppelt: Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Grenze → jetzt 603€ statt 556€
  • Kurzfristige Beschäftigung: Alternativ max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr ohne Verdienstgrenze
  • Meldung bei Minijob-Zentrale: AG muss Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden
  • Umlage U1 gesenkt: Ab 2026 nur noch 0,8% statt 1,1% – Arbeitgeber profitieren

🏛️ Zuständige Behörde

Minijob-Zentrale

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

📞

Service-Telefon

0355 2902-70799

Mo-Fr 7-17 Uhr

📋

Für Arbeitgeber

An- und Abmeldung, Beitragsberechnung, Haushaltsscheck-Verfahren

Minijob 2026: Alles zur geringfügigen Beschäftigung

Ein Minijob (auch 603-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform mit reduzierten Sozialabgaben. Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optional Rentenversicherung), während der Arbeitgeber pauschale Abgaben von etwa 28-31% des Bruttolohns trägt.

Die 603€-Grenze 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 13,90€ (2026) ergibt sich die Grenze aus: 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€ → aufgerundet 603€.

  • Monatlich: Maximal 603€ Verdienst
  • Jährlich: Maximal 7.236€ (603€ × 12)
  • Überschreitung: Gelegentlich erlaubt (max. 3 Monate/Jahr)

Arbeitgeber-Abgaben im Überblick 2026

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:

  • Krankenversicherung: 13% Pauschale
  • Rentenversicherung: 15% Pauschale
  • Pauschsteuer: 2% (oder individuelle Lohnsteuer)
  • Unfallversicherung: ca. 1,6%
  • Umlagen: ca. 1,17% (U1: 0,8%, U2: 0,22%, Insolvenz: 0,15%)

Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-Out

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns als Eigenanteil, der Arbeitgeber zahlt 15%. Damit erwirbst du volle Rentenanwartschaften.

Du kannst dich schriftlich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn, verzichtest aber auf eigene Rentenpunkte.

Minijob im Privathaushalt

Für Haushaltshilfen (Putzen, Gartenpflege, Betreuung) gilt das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren mit ermäßigten Pauschalen:

  • Krankenversicherung: nur 5%
  • Rentenversicherung: nur 5%
  • Arbeitgeber können 20% der Kosten von der Steuer absetzen (max. 510€/Jahr)

Minijob neben Hauptbeschäftigung

Ein Minijob zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei für den Arbeitnehmer. Erst ab dem zweiten Minijob werden beide Jobs mit dem Hauptjob zusammengerechnet.