Rundfunkbeitrag-Rechner
GEZ-Beitrag 2026 berechnen – 18,36€/Monat
📺 Ihr Rundfunkbeitrag
220,32 € für 12 Monate
💳 Zahlungsübersicht
Zahlungsweise: Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel quartalsweise (alle 3 Monate) per Lastschrift eingezogen. Überweisung und Dauerauftrag sind ebenfalls möglich.
⚖️ Aktuell: Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht
Stand 2026: Der Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 €/Monat. Die von der KEF empfohlene Erhöhung auf 18,94€ wurde von den Ministerpräsidenten abgelehnt.
Verfassungsbeschwerde: ARD und ZDF haben im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 2524/24). Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich 2026 entscheiden.
Ausblick: Die KEF schlägt für 2027 einen Beitrag von 18,64€ vor (25. KEF-Bericht wird Ende Februar 2026 erwartet).
ℹ️ So funktioniert der Rundfunkbeitrag
- ✓Pro Wohnung: Der Beitrag gilt pro Wohnung – egal wie viele Personen dort leben oder wie viele Geräte vorhanden sind
- ✓Aktueller Beitrag: 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal) – unverändert seit Januar 2024
- ✓Anmeldepflicht: Jede Wohnung muss beim Beitragsservice angemeldet sein
- ✓Automatische Erfassung: Der Beitragsservice erhält Meldedaten von den Einwohnermeldeämtern
- ✓Zweitwohnungen: Können auf Antrag befreit werden, wenn die Hauptwohnung angemeldet ist
- ✓Finanziert: ARD, ZDF, Deutschlandradio und Landesmedienanstalten
✅ Vollständige Befreiung möglich bei:
- •Bürgergeld / Arbeitslosengeld II: Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV) oder Sozialgeld
- •Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung: Nach SGB XII (Sozialhilfe)
- •BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe: Studierende mit BAföG oder Azubis mit BAB
- •Asylbewerberleistungen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- •Hilfe zur Pflege / Blindenhilfe: Nach SGB XII oder Landesblindengeld
- •Taubblinde Menschen: Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis
- •Vollstationäre Pflege: Personen in Pflegeheimen, die Hilfe zur Pflege erhalten
- •Sonderfürsorgeberechtigte: Nach § 27e BVG (Kriegsopferfürsorge)
💡 Tipp: Die Befreiung gilt auch für alle Mitbewohner in der gleichen Wohnung!
💜 Ermäßigung auf 6,12 €/Monat bei:
- •RF-Merkzeichen: Blinde, wesentlich Sehbehinderte, Gehörlose
- •Schwerbehinderte: GdB mindestens 80 + Merkzeichen "RF" im Ausweis
- •Sehbehinderte: GdB mindestens 60 für Sehbehinderung allein
Die Ermäßigung muss mit entsprechendem Nachweis beantragt werden.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Anmeldepflicht: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb eines Monats anmelden
- •Bußgeld: Bei Nicht-Anmeldung oder falschen Angaben droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €
- •Rückwirkend: Der Beitrag kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden
- •Säumniszuschlag: Bei Zahlungsverzug fallen 1% pro Monat an
- •Vollstreckung: Offene Forderungen können zwangsvollstreckt werden (Pfändung, Gerichtsvollzieher)
🏛️ Zuständige Behörde
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Online-Portal
rundfunkbeitrag.de →Service-Telefon
01806 999 555 10
(20 ct/Anruf aus dt. Festnetz)
Online-Formulare
Benötigte Unterlagen
- • Bescheid über Sozialleistung
- • Schwerbehindertenausweis (RF)
- • Immatrikulationsbescheinigung
Rundfunkbeitrag 2026: Alles zur GEZ
Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) ist eine Abgabe, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss. Mit unserem Rundfunkbeitrag-Rechner können Sie Ihre Kosten berechnen und prüfen, ob Sie Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben.
⚖️ Aktuell: Verfassungsbeschwerde von ARD & ZDF
Die Ministerpräsidenten haben die geplante Erhöhung auf 18,94€ abgelehnt. ARD und ZDF haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR 2524/24). Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich 2026 entscheiden. Bis dahin bleibt der Beitrag bei 18,36€.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt:
- 18,36 € pro Monat (Standard-Beitrag)
- 55,08 € pro Quartal (3 Monate)
- 220,32 € pro Jahr
- 6,12 € pro Monat (ermäßigter Beitrag bei RF-Merkzeichen)
Wichtig: Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person! In einer WG oder Familie zahlen alle Bewohner zusammen nur einmal.
GEZ Befreiung: Wer muss nicht zahlen?
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich bei:
- Bürgergeld / ALG II: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Grundsicherung: Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- BAföG / BAB: Studierende mit BAföG, Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe
- Asylbewerber: Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Hilfe zur Pflege: Empfänger von Blindenhilfe oder Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Taubblinde Menschen: Mit Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis
GEZ Ermäßigung auf 6,12 €
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (6,12 €/Monat) erhalten:
- Blinde und Gehörlose: Mit RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Schwerbehinderte: Mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und RF-Merkzeichen
- Sehbehinderte: Mit GdB von mindestens 60 für die Sehbehinderung allein
Was wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziert?
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland:
- ARD: Das Erste, Regionalprogramme (WDR, NDR, BR, SWR, etc.), Radiosender
- ZDF: ZDF, ZDFneo, ZDFinfo, 3sat (anteilig), arte (anteilig)
- Deutschlandradio: Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova
- Mediatheken: ARD Mediathek, ZDF Mediathek, Audiotheken
- Landesmedienanstalten: Aufsicht über private Rundfunkanbieter
Anmeldung und Abmeldung
Die Anmeldepflicht besteht automatisch bei Bezug einer Wohnung. Der Beitragsservice erhält die Meldedaten direkt von den Einwohnermeldeämtern.
Eine Abmeldung ist nur möglich bei:
- Aufgabe der Wohnung (Umzug ins Ausland, Tod)
- Zusammenzug mit einem bereits angemeldeten Beitragszahler
- Übernahme der Wohnung durch jemand anderen
Zweitwohnung: Doppelt zahlen?
Für Zweitwohnungen kann eine Befreiung beantragt werden, wenn Sie für Ihre Hauptwohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlen. Auch Ferienwohnungen und Wochenend-Domizile können so befreit werden. Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice.
Was passiert bei Nicht-Zahlung?
Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kann nicht einfach verweigert werden. Bei Zahlungsverweigerung drohen:
- Mahnungen: Mit zusätzlichen Mahngebühren
- Säumniszuschlag: 1% pro angefangenen Monat
- Vollstreckung: Durch Gerichtsvollzieher, Kontopfändung
- Bußgeld: Bis zu 1.000 € bei falschen Angaben oder Nicht-Anmeldung
Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich kein Fernsehen schaue?
Ja, der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt für jede Wohnung – unabhängig davon, ob und welche Geräte vorhanden sind.
Kann ich als Student vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Nur wenn Sie BAföG erhalten oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Befreiten leben. Ohne Sozialleistung müssen auch Studenten zahlen.
Wie funktioniert die Befreiung in einer WG?
In einer WG muss nur ein Bewohner den Beitrag zahlen. Wenn ein Mitbewohner befreit ist (z.B. durch BAföG), können alle anderen Bewohner ebenfalls befreit werden.